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   LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13   

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LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13 (https://dejure.org/2013,14924)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13 (https://dejure.org/2013,14924)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 (https://dejure.org/2013,14924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigungsanspruch bei unwirksamer Freistellungsklausel; Freistellung ohne besondere Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Beschäftigungsanspruch bei unwirksamer Freistellungsklausel - Freistellung ohne besondere Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • heise.de (Pressebericht, 02.10.2013)

    Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch trotz Kündigung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung: Sofortige Freistellung nicht in jedem Fall rechtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formularmäßige Berechtigung zur Freistellung ohne besondere Voraussetzungen kann unwirksam sein

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zu einer Regelung im Arbeitsvertrag über die Freistellung im Falle der Kündigung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer hat trotz Kündigung grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - Verbot der Beschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Rechtsgrundlage dieser Beschäftigungspflicht ist eine ergänzende Rechtsfortbildung des Dienstvertragsrechts der §§ 611 ff. BGB auf Grund des § 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702).

    Zweck des aus einer an verfassungsrechtlichen Wertungen (Art. 1, 2 GG) orientierten, im Wege zulässiger Rechtsfortbildung entwickelten, Beschäftigungsanspruchs (vgl. BAG Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702) ist es, den ideellen Interessen des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung Rechnung zu tragen.

    Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht ein so genannter vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch nur bei offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung bzw. nach Obsiegen in erster Instanz (BAG Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702).

  • LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1677/10

    Betriebsübergang - Spaltung des Betriebs - Wirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tritt dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch nur zurück, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (Hess. LAG Urteil vom 19.08.2002 - 16 SaGa 118/02 - veröff. in juris; Hess. LAG Urteil vom 14.03.2011 - 16 Sa 1677/10 - veröff.

    Dies ist wegen des damit verbundenen Rechtsverlusts nicht hinzunehmen (vgl. Hess. LAG Urteil vom 14.03.2011 - 16 Sa 1677/10, veröff.

    30 Es ist zumindest zu fordern, dass ein berechtigtes Freistellungsinteresses des Arbeitsgebers vorab umschrieben wird oder aber der Arbeitnehmer einer Gruppe angehört, bei der im Regelfall von einem Überwiegen des Interesses des Arbeitgebers an einer Suspendierung nach Ausspruch einer Kündigung ausgegangen werden darf (vgl. Hess. LAG Urteil vom 14.03.2011 - 16 Sa 1677/10, veröff.

  • LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Ein Recht zu einer einseitigen Freistellung kann nur bestehen, wenn eine Weiterarbeit schwerwiegende Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen würde (Hess. LAG Urteil vom 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - veröff. in juris).

    Dabei ist auch für einen Anspruch auf Beschäftigung im zweifelsfrei (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis notwendig, dass der Arbeitnehmer Tatsachen darlegt und glaubhaft macht, dass er über die Rechtswidrigkeit der ihm zugemuteten Maßnahme hinaus Beeinträchtigungen unterliegt, welche es rechtfertigen ihm einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (Hess LAG Urteil vom 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - veröff. in juris).

  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Gefordert werden muss, dass die einstweilige Regelung dringend geboten ist, um einen erheblichen, nicht hinzunehmenden und nicht mehr auszugleichenden Schaden zu verhindern (Hess. LAG Urteil vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10, veröff. in juris; Hess. LAG Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04 - veröff. in juris;GK-ArbGG-Vossen, § 62 Rz 69a; Korinth, Einstw. Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, I Rz 94.).
  • LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Gefordert werden muss, dass die einstweilige Regelung dringend geboten ist, um einen erheblichen, nicht hinzunehmenden und nicht mehr auszugleichenden Schaden zu verhindern (Hess. LAG Urteil vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10, veröff. in juris; Hess. LAG Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04 - veröff. in juris;GK-ArbGG-Vossen, § 62 Rz 69a; Korinth, Einstw. Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, I Rz 94.).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Neben eine Inhaltskontrolle tritt im Einzelfall die Ausübungskontrolle gem. § 315 BGB, sie macht die erstere jedoch nicht entbehrlich (BAG Urteil vom 21.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    aa) Die Teilbarkeit einer Klausel ist mittels des sog. Blue-pencil-Tests durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. BAG Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 44).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht gerade auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ( BAG Urteil vom 13.06.1990 - 5 AZR 350/89 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44; BAG Urteil vom 19.08.1976 - 3 AZR 173/75 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 4).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 238/10 - AP Nr. 54 zu § 307 BGB).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13
    Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht gerade auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ( BAG Urteil vom 13.06.1990 - 5 AZR 350/89 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44; BAG Urteil vom 19.08.1976 - 3 AZR 173/75 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 4).
  • LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

  • ArbG Kassel, 10.03.2022 - 3 Ga 1/22
    Dieser Beschäftigungsanspruch besteht grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist (Hessisches LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 -, juris, Rn. 21) .

    Nur dann kann ein Recht zu einer einseitigen Freistellung bestehen (vgl. Hessisches LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 -, juris, Rn. 21; 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 -, juris, Rn. 24; 19. August 2002 - 16 SaGa 1118/02 -, juris, Rn. 26) .

    Die Beklagte kann sich nicht auf ein arbeitsvertraglich vereinbartes Recht, den Kläger nach Ausspruch einer Kündigung während der Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freizustellen, berufen (zur Frage der Wirksamkeit einer solchen formularvertraglichen Freistellungsregelung vgl. Hessisches LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 -, juris, Rn. 22 ff .).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    Nach der Rechtsprechung ist eine AGB-Klausel, die ein Freistellungsrecht des Arbeitgebers nach dem Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist vorsieht, jedenfalls nicht offensichtlich unwirksam, wenn es sich bei dem freigestellten Arbeitnehmer um einen Mitarbeiter in leitender herausgehobener Stellung handelt (LAG Hamm 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; ähnlich LAG Hessen 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13, beide juris).
  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 SaGa 1508/17

    1. Die Beschäftigung des Arbeitnehmers im nicht beendeten Arbeitsverhältnis wird

    Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er im Eilrechtsschutz seinen Beschäftigungsanspruch im nicht beendeten Arbeitsverhältnis durchsetzen möchte, so wird der hierzu erforderliche Eilrechtsgrund nach verbreiteter Auffassung, die insbesondere auch von dem Hess. LAG vertreten wird, bejaht (vgl. Hess. LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 - Rn. 48 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris; Hess. LAG 10. Mai 2010 - 16 SaGa 341/10 - Juris; LAG München 7. Mai 2003 - 5 Sa 344/03 - LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 3. Aufl. S. 248; APS/Koch 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 234; ebenso zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch Hess. LAG 8. November 2017 - 13 SaGa 1272/17 - n.v.; a.A. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - BeckRS 105532; LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 34, Juris; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 105; NK-GA/Kloppenburg § 62 ArbGG Rn. 85) .

    Sie berücksichtigt nicht die sich aus dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch ergebende Rechtslage, wonach der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung hat (vgl. Hess. LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 - Rn. 24 , Juris; LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 53, Juris).

  • LAG Hamburg, 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tritt dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch nur zurück, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers (so z.B. Hess. LAG 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13 - juris) oder jedenfalls sachliche Gründe (so z.B. Clemenz, Kreft, Krause AGB-Arbeitsrecht 2013 Nr. 184 zu § 307) entgegenstehen.
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